Haupt-, Neben- bzw. Zweigbetriebe zählen zusammen als ein Betrieb. Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, so werden die Arbeitnehmer in den einzelnen Betrieben zusammengerechnet. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigten der einzelnen Betriebe bei einer oder bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind.

Addiert werden mehrere Betriebe des gleichen Arbeitgebers und die Angestellten im Haushalt, wenn die Betriebe als Einzelunternehmen geführt werden.

Bei juristischen Personen ist – unabhängig davon, ob sie ggf. einem Konzern angehören – eine eigenständige Beurteilung erforderlich.

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