Durch Angabe der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter für jeden Monat, unterteilt nach deren wöchentlicher Arbeitszeit, ermittelt die Arbeitshilfe die durchschnittliche Beschäftigtenzahl. Diese ist relevant dafür, ob die Teilnahme am Umlageverfahren U1 für den Betrieb verpflichtend ist oder nicht. Wird der Grenzwert von 30 Mitarbeitern nicht überschritten, resultiert daraus Beitragspflicht zu U1, gleichzeitig aber auch ein Erstattungsanspruch für arbeitsunfähigkeitsbedingte Entgeltfortzahlungstage der Beschäftigten.

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