Begriff

Das Treppengeld stellt eine besondere Form der Erschwerniszulage für Arbeitnehmer im Kohlehandel dar. Es ist heute nur noch selten anzutreffen.

Das Treppengeld ist - wie alle anderen Formen der Erschwerniszulage - lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Wird das Treppengeld regelmäßig gewährt, handelt es sich dabei um laufendes Arbeitsentgelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Lohnsteuerpflicht ergibt sich aus § 19 Abs. 1 EStG i. V. m. R 19 Abs. 3 LStR.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 SGB IV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Treppengeld pflichtig pflichtig

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