Um die weiteren konkreten Schritte einleiten und den richtigen Prozess anstoßen zu können, muss zuerst geklärt werden, ob es sich um eine Einzeltrennung oder um einen Personalabbau handelt, denn die Begründungen, Vorgehensweisen und Komplexität sind sehr unterschiedlich.

Als erste "Weggabelung" dient die nachfolgende Abbildung, sie eröffnet die Begründungen und wichtigsten Elemente, an die gedacht werden müssen:

Einzeltrennung oder Personalabbau

Während es bei der Einzeltrennung, angestoßen durch den Arbeitgeber, drei Begründungen gibt (betriebs-, verhaltens- und personenbedingt) oder sie durch eine einvernehmliche Trennung mittels eines Aufhebungsvertrags durchgeführt werden kann, ist der Personalabbau naturgemäß betriebsbedingt begründet. Er hat auch erheblich umfänglichere gesetzliche Verpflichtungen gegenüber einer vorhandenen Mitarbeitervertretung und der Agentur für Arbeit.

In den nachfolgenden Kapiteln wird jeweils im Prozess eine Unterscheidung zwischen diesen beiden Sachverhalten vorgenommen.

Im Zusammenhang mit Trennungen sind Arbeitsgesetze in erheblichem Maße zu berücksichtigen. Wenn der Grundsatz des "formal sauber seins" als richtig und zielführend akzeptiert wird, bedeutet dies insbesondere, die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen intensiv zu berücksichtigen und gewissermaßen zu antizipieren.

Dabei ist nicht nur der Arbeitsvertrag und die eventuell darin geregelte Kündigungsfrist von Belang, vielmehr müssen das komplette Vertragswerk sowie andere in Betracht kommende Rechtsquellen betrachtet werden. Diese setzen sich aus dem Individualvertrag und auch kollektiven und gesetzlichen Bestimmungen zusammen.

Während bei der Einzeltrennung oftmals Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers zur Prüfung anstehen, sind beim Personalabbau auch zunehmend kollektive Regelungen und eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten.

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