Begriff

Arbeitnehmer, die im Rahmen einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte tätig sind, erhalten aus öffentlichen Kassen eine Trennungsentschädigung in Form eines Trennungsgeldes.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Trennungsentschädigungen richtet sich nach § 3 Nr. 13 EStG.

Sozialversicherung: Trennungsentschädigungen werden beitragsrechtlich nach § 14 SGB IV i. V. m. § 3 Nr. 13 und 16 EStG, § 9 Abs. 4 EStG sowie R 14 und R 37 bis R 43 LStR beurteilt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Trennungsentschädigung aus öffentlichen Kassen bei befristeter Abordnung frei frei
Trennungsgeld bei Versetzung oder Abordnung mit Versetzungsabsicht bei doppelter Haushaltsführung innerhalb der 3-Monatsfrist frei frei

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