Rz. 19

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen auch das Arbeitsentgelt der an der Versammlung Teilnehmenden und die ihnen für die Teilnahme entstandenen Auslagen zu tragen. Im Einzelnen ist danach zu unterscheiden, wann die Versammlung stattfindet:

2.5.2.1 JA-Versammlung findet im Zusammenhang mit einer Betriebsversammlung gem. § 43 Abs. 1 statt

 

Rz. 20

Findet die JA-Versammlung im Zusammenhang mit einer regelmäßigen Betriebsversammlung gem. § 43 Abs. 1 BetrVG statt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Teilnehmern die Zeit der Teilnahme an der Versammlung einschließlich möglicher zusätzlicher Wegezeiten wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch, wenn die Versammlung außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt wird. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber den Teilnehmern die ihnen möglicherweise entstehenden Fahrtkosten zu erstatten.[1]

 

Rz. 21

Die unter Rz. 20 dargestellte Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung gilt auch, wenn die JA-Versammlung mit Einverständnis des Arbeitgebers zu einem anderen Zeitpunkt als im Zusammenhang mit einer regelmäßigen Betriebsversammlung stattfindet.

[1] Fitting/Schmidt u. a., § 71 BetrVG Rz. 26.

2.5.2.2 JAV-Versammlung findet im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung statt

 

Rz. 22

Findet die Versammlung während der Arbeitszeit im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung statt, hat der Arbeitgeber den an der Versammlung Teilnehmenden die Vergütung fortzuzahlen. Allerdings besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung möglicher zusätzlicher Fahrtkosten.[1]

 

Rz. 23

Findet die Versammlung außerhalb der Arbeitszeit im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Betriebsversammlung statt, besteht weder ein Anspruch der Teilnehmenden auf Fortzahlung ihrer Vergütung noch auf Erstattung von Fahrtkosten.[2]

[1] Fitting/Schmidt u. a., § 71 BetrVG Rz. 27.
[2] Fitting/Schmidt u. a., § 71 BetrVG Rz. 28.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge