Rz. 49

Zum Personalwesen zählen neben Auskünften über den Personalbestand, bestehende Fluktuationen und Darstellung der Belegschaftsstruktur, die Personalplanung, -beschaffung, -organisation und -führung ebenso wie personalpolitische Fragen allgemeiner Art sowie berufsbildende Maßnahmen. Dabei ist dem Begriff des Personalwesens zu entnehmen, dass es sich um grundsätzliche, d. h. kollektive Maßnahmen und Belange handeln muss. Zur Personalplanung zählen etwa die Beschaffung- und Einsatzplanung sowie etwaige Pläne über Aus- und Fortbildung. Personalbeschaffung umfasst Personalwerbung und Personalmarketing, (interne) Stellenausschreibungen, Auswahlrichtlinien und -verfahren. Unter Personalorganisation fallen Stellenbeschreibungen, Treffen von Rangordnungen und Grundsätzen zur Mitarbeitervertretung, Schaffung einer Personaldatenbank, Einrichtung von gleitender Arbeitszeit und von Personalstatistiken.[1] Zur Personalführung zählen etwa die Aufstellung von Führungsgrundsätzen und eines allgemeinen Führungsstils.[79]

[1] GK-Weber, § 43 BetrVG Rz. 9.
[79] GK-Weber, § 43 BetrVG Rz. 9.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge