Rz. 72a

Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen (BAG, Beschluss v. 23.6.2010, 7 ABR 103/08 unter Aufhebung der Entscheidung des LAG Nürnberg, Beschluss v. 27.11.2008, 5 TaBV 79/07).

Die Hinzuziehung von "Kommunikationsbeauftragten" ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht generell unzulässig (BAG, Beschluss v. 29.4.2015, 7 ABR 102/12). Dabei handelt es sich um Hilfspersonen, die den Betriebsrat bei der Kommunikation mit der Belegschaft unterstützen sollen. Diese müssen sich aber auf eine Hilfstätigkeit der Informationsvermittlung zwischen Betriebsrat und Belegschaft beschränken und dürfen eine direkte Kommunikation zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht verhindern. Sie bilden keine zusätzliche Arbeitnehmervertretung i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.

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