Rz. 18

Werden bei der Wahl zum Betriebsrat mehrere Wahlvorschläge (Listen) eingereicht, erfolgt – wenn nicht der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe nach § 14a BetrVG zu wählen ist – die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Rz. 19

In diesem Fall ist als Ersatzmitglied derjenige Wahlbewerber aus der Liste des verhinderten Betriebsratsmitglieds berufen, der unter den nicht gewählten Wahlbewerbern auf den höchsten Listenplatz gesetzt war. Ist die Liste, aus der das verhinderte Betriebsratsmitglied stammt, erschöpft, so kommt der nicht gewählte Wahlbewerber mit dem höchsten Listenplatz derjenigen Liste zum Zuge, die nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren (§ 15 WahlO 1972) im Fall eines größeren Betriebsrats den nächsten Betriebsratssitz erhalten hätte:

 
Praxis-Beispiel

Es handelt sich um einen Betrieb mit 56 wahlberechtigten Arbeitnehmern, in dem drei Listen (I, II und III) zur Wahl stehen; von der Möglichkeit der Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens nach § 14a Abs. 5 BetrVG wurde kein Gebrauch gemacht.

 
Divisor Liste I (A,B,C) Liste II (D, E, F) Liste III (G, H, I)
1 (erhaltene Stimmen) 31 (1.) 17 (2.) 8 (6.)
2 15,5 (3.) 8,5 (5.) 4 (10.)
3 10,33 (4.) 5,66 (8.) 2,66 (11.)
4 7,75 (7.) 4,25 (9.) 2 (12.)

Bei 56 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus fünf Personen (§ 9 BetrVG). Bei dem oben dargestellten Wahlergebnis setzt sich der Betriebsrat zusammen aus den Mitgliedern A, B und C (Plätze 1, 3 und 4, Liste I) sowie D und E (Plätze 2 und 5, Liste II). Liste III kommt nicht zum Zuge, da nach dem maßgeblichen Höchstzahlverfahren zunächst Liste II einen zweiten Sitz erhält. Liste III wäre erst an der Reihe, wenn ein weiterer Betriebsratssitz zu vergeben wäre. Für Vertretungsfälle bedeutet dies: Fällt ein Betriebsratsmitglied der Liste II (D oder E) aus, so rückt F von derselben Liste als Ersatzmitglied nach. Fällt dagegen A (oder B bzw. C) aus, so ist nach Erschöpfung von Liste I das erste Ersatzmitglied von Liste III, die den nächsten Sitz erhalten hätte, berufen, hier also G. Fallen zwei Betriebsratsmitglieder der Liste II aus, rücken F (als erster) und G (von Liste III) nach. Sobald sich irgendeiner der beiden Vertretungsfälle erledigt, scheidet G wieder aus dem Betriebsrat aus.

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