Rz. 157

Bei dieser Versandform erhält der Absender nach Übergabe des Einschreibens einen Rückschein, auf dem der Empfänger den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Dieser Umstand hilft dem Arbeitgeber aber nicht, wenn der Postzusteller weder den Empfänger noch einen anderen Empfangsberechtigten antrifft. In diesem Fall wirft der Postzusteller auch beim Versand als Einschreiben mit Rückschein nur einen Benachrichtigungszettel in den Hausbriefkasten des Empfängers ein. In Bezug auf den Zugang des Kündigungsschreibens gelten dann dieselben Grundsätze wie beim einfachen Einschreiben.

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