Steuerfrei sind auch die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt.[1] Hierzu gehören z. B. Betriebssysteme und Virenscanner sowie Office-Lösungen für Smartphones. Typisch ist auch die unentgeltlich oder verbilligte Überlassung sog. Home-use-Programme, bei denen der Arbeitgeber mit einem Softwareanbieter eine Volumenlizenzvereinbarung für Software abschließt, die auch dem Arbeitnehmer eine private Nutzung der Software auf dem privaten PC oder Laptop ermöglicht.

 
Hinweis

Privatnutzung von Computerspielen nicht begünstigt

Da nur die Überlassung von System- und Anwendungssoftware begünstigt wird, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, sind Computerspiele oder andere Unterhaltungssoftware und Social Life Games i. d. R. nicht begünstigt. Ebenso ist der Bereich der sog. "Apps" für Smartphones eher restriktiv zu sehen.

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