Zu den ordentlich Studierenden gehören auch solche Studierende, die bereits ein Diplom, Master- bzw. Magistergrad oder Staatsexamen abgelegt und damit einen berufsqualifizierenden Abschluss erreicht haben, das Studium aber in einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium oder in einem Zweitstudium fortsetzen.[1] Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum Kreis der ordentlich Studierenden ist in diesem Fall jedoch, dass diese Studierenden nicht lediglich eingeschrieben sind, sondern sich tatsächlich ihrem Studium widmen. Eine bloße Weiterbildung oder Spezialisierung reicht insofern nicht aus.

 
Hinweis

Bachelor- und Masterstudiengang

Bei Absolventen eines Bachelor- und Masterstudiengangs endet mit dem Bachelorabschluss nicht die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden. Auch Studierende in einem Masterstudiengang zählen unter den o. g. Voraussetzungen zu den ordentlich Studierenden.

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