Familienversicherte Studenten sind nicht in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist der Versicherungspflicht als Student vorrangig.[1]

Studenten haben im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vaters oder der Mutter. Die Familienversicherung verlängert sich ggf. noch um die Dauer von höchstens 12 Monaten aufgrund der Teilnahme am freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst oder an vergleichbaren anerkannten Freiwilligendiensten bzw. einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer.[2] Als Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds besteht die Familienversicherung ohne Altersbegrenzung.

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