Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt:

  • Sofern Zweifel bestehen, ob es sich bei der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit um eine selbstständige Erwerbstätigkeit oder um eine abhängige Beschäftigung handelt, kann über das Statusfeststellungsverfahren[1] bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Klärung herbeigeführt werden.
  • Handelt es sich zwar eindeutig um eine abhängige Beschäftigung, übt der Mitarbeiter daneben aber auch eine selbstständige Tätigkeit aus, stellt im Zweifelsfall die Krankenkasse verbindlich fest, ob es sich bei dem Mitarbeiter für die Sozialversicherung überwiegend um einen Arbeitnehmer oder um einen Selbstständigen handelt.[2]
 
 
Ist der Student als Arbeitnehmer beschäftigt oder selbstständig? Student übt eine Beschäftigung aus, ist aber zusätzlich selbstständig. Gilt er als Arbeitnehmer oder hauptberuflich Selbstständiger?
Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Feststellung durch die Krankenkasse

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