Versicherungsfreiheit besteht auch für

  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde[1] sowie
  • Bezieher einer Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen[2] und
  • Bezieher einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze sowie für Personen, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben.[3]

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