Als Bezüge für mehrere Jahre können neben einer Gehaltsnachzahlung auch

  • Nachzahlungen von Versorgungsbezügen,
  • Abfindungen für Pensionsansprüche,
  • Jubiläumszuwendungen sowie
  • Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen, die über mehrere Jahre entwickelt wurden,

nach der Fünftelregelung begünstigt sein.

Zufluss innerhalb eines Kalenderjahres

Auch in diesen Fällen ist wie bei der ermäßigten Besteuerung von Entschädigungen zu beachten, dass nur solche Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit ermäßigt besteuert werden dürfen, die in Form von sonstigen Bezügen oder aber als Raten innerhalb eines Kalenderjahres zufließen.[1] Sofern sich die Beteiligten für Teilbeträge in mehreren Kalenderjahren entscheiden, ist der volle Lohnsteuerabzug vorzunehmen.

Nicht begünstigte Lohnzahlungen

Nicht begünstigt sind z. B. die regelmäßig ausgezahlten gewinnabhängigen Tantiemen, die erst nach Ablauf des Kalenderjahres festgesetzt werden.[2]

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