Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn muss in folgenden Teilschritten ermittelt werden[1]:

 
Laufender Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bis zur Zahlung des sonstigen Bezugs bereits zugeflossen ist, ggf. 0 EUR … EUR
+ im Kalenderjahr bereits gezahlte sonstige Bezüge … EUR
+ voraussichtlicher laufender Arbeitslohn für die Restzeit des Kalenderjahres … EUR
Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn … EUR

Der voraussichtliche laufende Arbeitslohn für die Restzeit des Kalenderjahres kann anstelle einer Schätzung auch durch Umrechnung des bisher zugeflossenen laufenden Arbeitslohns ermittelt werden.

Die Heranziehung der abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume ist insbesondere bei schwankenden Arbeitslöhnen erforderlich. Wird der sonstige Bezug zu Beginn des Kalenderjahres gezahlt, kann der Arbeitgeber ggf. den laufenden Arbeitslohn des Vorjahres heranziehen, wenn er den voraussichtlichen Arbeitslohn nicht einschätzen kann.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Jahresarbeitslohns bei schwankendem Arbeitslohn

Der laufende Arbeitslohn des Arbeitnehmers schwankt zwischen 1.900 EUR und 1.300 EUR monatlich. In den Monaten Januar bis Juni hat der Arbeitnehmer laufenden Arbeitslohn i. H. v. 10.200 EUR erhalten. Im Juli erhält er einen sonstigen Bezug von 700 EUR. Die Höhe des laufenden Arbeitslohns für Juli kann nicht eingeschätzt werden.

Ergebnis: Durch Umrechnung des bisher gezahlten laufenden Arbeitslohns kann der voraussichtliche laufende Jahresarbeitslohn ermittelt werden.

10.200 EUR / 6 Monate = 1.700 EUR; für Juli und die Folgemonate können jeweils 1.700 EUR angesetzt werden.

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