Welche Abgrenzungskriterien entscheidend sind, ergibt sich aus den Lohnsteuer-Richtlinien.[1]

Folgende Bezüge werden dem laufenden Arbeitslohn zugerechnet:

  • Monatsgehälter, Wochen- und Tageslöhne,
  • Mehrarbeitsvergütungen, einschließlich etwaiger Zuschläge und Zulagen für Mehrarbeitsstunden,
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge,
  • andere Lohnzulagen, z. B. für gefahrenträchtige Arbeiten, Schmutzzulage,
  • geldwerte Vorteile aus der ständigen Überlassung von Firmenwagen oder Dienstwohnungen,
  • unentgeltliche Kantinenmahlzeiten oder Essenmarken,
  • Betriebsrenten.

Diese unterschiedlichen Lohnbezüge sind dadurch gekennzeichnet, dass sie dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließen und dem Lohnzahlungszeitraum zugeordnet werden können.

Ohne Bedeutung ist, ob die Höhe dieser Lohnzahlungen schwankt oder gleich bleibt. Beispiele für laufenden Arbeitslohn mit schwankender Höhe sind Mehrarbeitsvergütungen oder Lohnzulagen, die von der jeweils tatsächlich verrichteten Arbeit im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum abhängen.

Auch Sachzuwendungen können regelmäßig zufließen und damit laufender Arbeitslohn sein, z. B. die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs.

Zahlungen, die auf den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum abstellen

Die Definition des laufenden Arbeitslohns ist vor dem Hintergrund der vorgeschriebenen Steuerberechnungsmethode für solche Lohnzahlungen zu sehen, die auf den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum abstellen. Es besteht deshalb eine unmittelbare Wechselwirkung zwischen den beiden Begriffen. Lohnzahlungszeitraum ist der Zeitraum, für den der laufende Arbeitslohn gezahlt wird, und umgekehrt ist laufender Arbeitslohn der Lohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gewährt wird. Deshalb sollte sich die Antwort aus den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Einzelarbeitsvertrag ergeben.

Folgt man dieser Auslegung, sind Lohnbestandteile immer dann laufender Arbeitslohn, wenn sie dem Arbeitnehmer nach den arbeitsrechtlichen Abmachungen für einen bestimmten Lohnzahlungszeitraum gezahlt werden.

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