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Bei krankenversicherten Personen, die an berufsfördernden Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Umschulungen) der Renten- und Unfallversicherungsträger teilnehmen, handelt es sich i.d.R. um Personen, die bereits im Erwerbsleben standen, diese Erwerbstätigkeit allerdings wegen Krankheit aufgeben mussten und durch geeignete Rehabilitationsmaßnahmen wieder für eine Berufstätigkeit befähigt werden.
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