Rz. 23

Ist der Versicherte im laufenden Kalenderjahr bei mehr als einer Krankenkasse versichert gewesen, so ist für die Erstattung für den gesamten Zeitraum die letzte Krankenkasse zuständig. Eine Aufteilung des Erstattungsbetrages findet nicht statt.

Wenn ein von Zuzahlungen befreiter Versicherter im laufenden Kalenderjahr seine Krankenkasse wechselt, akzeptiert die neue die von der bisherigen Krankenkasse getroffenen Feststellungen und die ausgesprochene Befreiung. Sie stellt dem Versicherten für denselben Zeitraum, für den bereits eine Befreiung vorlag, eine neue Bescheinigung aus.

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