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Die Ordnungsmittel zur Personalbedarfsermittlung in der stationären Psychiatrie bestimmen den Personalbedarf nach einem leistungsorientierten Konzept auf der Basis einer Zuordnung des Patienten zu Behandlungsbereichen (BT-Drs. 12/3608). Auf dieser Grundlage werden die Stellenpläne entwickelt, die wiederum Bestandteil der Budgetverhandlungen sind. Die Krankenkassen und ihre Landesverbände können die Zuordnung von Patienten zu den Behandlungsbereichen durch den MD prüfen lassen, wenn sich bei entsprechenden Auswertungen Abweichungen ergeben.

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