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Die DVKA nimmt seit dem 25.10.2013 die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle nach der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (ABl. L 88 v. 4.4.2011, S. 45) wahr. Die Vorgaben der Richtlinie 2011/24 werden durch die Norm in nationales Recht umgesetzt. Die nationalen Kontaktstellen geben EU-Bürgern Informationen über die nationalen Gesundheitsdienstleister und informieren die Versicherten in Deutschland über die Rechte und Ansprüche in einem anderen EU-Mitgliedstaat, welche Leistungsansprüche grenzüberschreitend bestehen (BT-Drs. 17/11710 S. 42). Durch ein verbessertes Informationsangebot soll der Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU erleichtert und damit die Rechtssicherheit und Patientenmobilität von EU-Bürgern erhöht werden..

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