Rz. 6a

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) v. 23.10.2012 wurden mit den neu eingefügten §§ 24c bis 24i die bislang noch in der RVO verbliebenen Regelungen zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschutz (§§ 195 bis 200 RVO) sowie die entsprechenden Regelungen des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (§§ 22 bis 29 KVLG) im Wesentlichen unverändert in das SGB V überführt. Es handelt sich dabei um ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe (§ 24d), Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (§ 24e), Entbindung (§ 24f), häusliche Pflege (§ 24g), Haushaltshilfe (§ 24 h) und Mutterschaftsgeld (§ 24i).

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