Kurzbeschreibung

Schwerbehinderte Menschen kommen grundsätzlich für jeden Arbeitsplatz in Betracht. Wie bei nichtbehinderten Menschen kommt es nur darauf an, die Mitarbeiter zu finden, die/der auf den zu besetzenden Arbeitsplatz passt. Die Checkliste zeigt die effektive Vorgehensweise.

Einstellung schwerbehinderter Menschen

Schritt 1: Welche Jobs sind frei, was soll die neue Mitarbeiterin/der neue Mitarbeiter können?

  • Analysieren Sie den bestehenden Arbeitsplatz.
  • Definieren Sie die Stelle und die entsprechenden Anforderungen.

Schritt 2: Die Agentur für Arbeit anrufen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Reha-Team der Agentur für Arbeit auf und beschreiben Sie die freie Stelle möglichst genau. Ein Reha-Team gibt es bei jeder Agentur für Arbeit.
  • Geben Sie an, was Sie von Ihrem potenziellen Beschäftigten erwarten. Je präziser Ihre Angaben zu Qualifikation und sonstigen Anforderungen sind, umso schneller kann Ihnen das Reha-Team der Agentur für Arbeit eine geeignete Bewerberin oder einen geeigneten Bewerber vorschlagen.

Schritt 3: Die Vermittlungsvorschläge des Reha-Teams liegen auf dem Tisch und jetzt?

  • Sprechen Sie jetzt mit den Fachkräften des Reha-Teams. Denn manches, worauf es ankommt, bedarf zusätzlicher Erläuterung und Beratung. Das Reha-Team arbeitet intern mit Ärzten und Psychologen zusammen, die bei Bedarf hinzugezogen werden. Geht es um die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, sind die technischen Berater des Reha-Teams kompetente Gesprächspartner.

    Im Ergebnis wird die Agentur für Arbeit oder der von ihr beauftragte Integrationsfachdienst zu der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter raten, die/der Ihren Vorstellungen am besten entspricht.

    Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, jemanden zur Probe einzustellen, etwa in Form eines Praktikums. Die Agentur für Arbeit berät Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.

Schritt 4: Finanzielle Förderung beantragen, wenn möglich.

Unter www.integrationsaemter.de können Sie die aktuellen finanziellen Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber abrufen. Derzeit gibt es folgende Förderungen:

  • Eingliederungszuschüsse zu den Lohnkosten bei erschwerter Arbeitsvermittlung und für ältere Arbeitnehmer.
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn die betriebliche Aus- und Weiterbildung aus behinderungsbedingten Gründen ansonsten nicht zu erreichen ist.
  • Zuschüsse für eine befristete Probebeschäftigung, wenn sich dadurch die Chancen für eine dauerhafte Beschäftigung verbessern.
  • Erstattung (begrenzt) der Praktikumsvergütung, wenn das Betriebspraktikum mit einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in Teilzeit verbunden ist.
  • Zuschüsse und Darlehen für Investitionen, um neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen.
  • Zuschüsse und Darlehen für eine behinderungsgerechte Einrichtung von neuen oder vorhandenen Arbeitsplätzen, etwa durch technische Arbeitshilfen, durch entsprechende Maschinen oder Geräte.
  • Zuschüsse bei außergewöhnlichen Belastungen als finanziellen Ausgleich, wenn mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen außergewöhnliche Belastungen verbunden sind.
  • Einmalige Prämien für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, das als besonders gutes Beispiel von den Integrationsämtern ausgezeichnet wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge