Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt.[1] Behinderung bedeutet: die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit des Betreffenden weicht höchstwahrscheinlich für länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab und beeinträchtigt seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Den Grad der Behinderung (GdB) stellt auf Antrag das zuständige Versorgungsamt nach SGB IX fest. Die Rechtsprechung verlangt für die Bewertung des Grades der Behinderung eine am jeweiligen Einzelfall orientierte Beurteilung, die alle die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinflussenden Umstände berücksichtigt.[2]

Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, wird auf Grundlage der Feststellung des Versorgungsamts ein Ausweis über die Schwerbehinderteneigenschaft des Antragstellers ausgestellt (Schwerbehindertenausweis) – und zwar mit einer Gültigkeitsdauer von längstens 5 Jahren. Existieren Anhaltspunkte dafür, dass die Schwerbehinderung nicht über 5 Jahre anhält, kann der Ausweis auch auf einen entsprechend kürzeren Zeitraum befristet werden. Nach dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wurde § 6 Abs. 2 SchwbAwV dahingehend geändert, dass der Ausweis nun auch auf unbestimmte Dauer ausgestellt werden kann. Dies ist immer dann möglich, wenn eine wesentliche Veränderung der gesundheitlichen Verhältnisse des Antragsstellers nicht zu erwarten ist.

Voraussetzung für die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ist schließlich, dass der Mensch mit Behinderungen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

 
Hinweis

Kein Antragsrecht für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat kein eigenes Recht, den Antrag zu stellen und kann deshalb die Feststellung der Schwerbehinderung eines Mitarbeiters nicht einleiten. Dies gilt unabhängig davon, wenn er aufgrund seiner Beschäftigungspflicht ein Interesse an dieser Feststellung hat.

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