Mit Geldbuße bis 10.000 EUR können Arbeitgeber belegt werden, die vorsätzlich oder fahrlässig Vorschriften des SGB IX (über die Beschäftigungspflicht, Führen und Vorzeigen des Schwerbehindertenverzeichnisses, Erstattung von Anzeigen, Auskunftserteilung, Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung) nicht beachten.[1]

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