Rz. 15

In der Gemeinsamen Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX" (Fundstelle: Rz. 26) vereinbaren die Rehabilitationsträger geeignete Maßnahmen nach § 3, um den Eintritt einer Behinderung zu vermeiden, sowie Regelungen zur statistischen Erfassung der Anzahl, des Umfangs und der Wirkungen dieser Maßnahmen. Die Gemeinsame Empfehlung "Prävention" zielt auf besondere Risikogruppen ab, wie z. B. auf

  • Erwerbspersonen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder besonders belastenden Arbeitsbedingungen,
  • nicht erwerbstätige Frauen und Männer, Kinder oder ältere Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder ungünstigen sozialen Kontextfaktoren, die den Eintritt einer Behinderung oder die Chronifizierung einer Krankheit begünstigen können.
 

Rz. 16

Um diese Risikogruppen mit geeigneten Maßnahmen zu erreichen, wird der Setting-Ansatz gewählt. Ziel ist, die zur Risikogruppe Gehörenden zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten zu motivieren und zugleich gesundheitsgefährdende Lebensbedingungen zu begrenzen. Unter trägerübergreifenden Gesichtspunkten wird der Schwerpunkt in erster Linie zunächst auf Erwerbspersonen und deren gesundheitliche Risiken gelegt, die insbesondere im betrieblichen Kontext als Setting zu Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe führen können (vgl. § 3 der Empfehlung).

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