Rz. 11

Unter sekundärer Prävention versteht man die Krankheitsfrüherkennung. Es geht darum, Krankheiten in der präklinischen Phase – also wenn subjektiv noch keine oder nur sehr schwach ausgeprägte Beschwerden/Funktionseinbußen (Symptome) vorhanden sind – wahrzunehmen. Zur Früherkennung bedient man sich sog. Screenings (Filteruntersuchungen). Dadurch können Krankheiten, die bereits im Frühstadium entdeckt werden, besser behandelt werden.

 

Rz. 12

Die sekundäre Prävention ist auf die Erhaltung der Gesundheit ausgerichtet. Sie zielt in erster Linie auf die Verhütung der Entstehung von chronischen oder anderen Krankheiten und nicht auf die Verhütung der Entstehung von Behinderungen. Trotzdem ist die präventive Prävention für die Zielsetzung des § 3 sehr wichtig. Sie soll dazu beitragen, bereits im Frühstadium sich abzeichnende Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe zu erkennen. Sie hat zum Ziel, das Fortschreiten gesundheitsbeeinträchtigender Prozesse, die zu Chronifizierung und Behinderung führen können, günstig zu beeinflussen.

Z. B. können durch Settings, Selbstauskunftsbögen, Befragungen und Reihenuntersuchungen Krankheiten bzw. Krankheitsveranlagungen identifiziert werden, die bei weiterer ungünstiger Lebensweise bzw. bei weiter ungünstigen Verhältnissen (z. B. Kontextfaktoren) zur Behinderung führen können (Übergewicht, Stress, ungesunde Ernährung, zu wenig Sport/Bewegung, nicht nur vorübergehende ungünstige Blutwerte, Abhängigkeitserkrankung/Sucht, zur Chronifizierung neigende Krankheitsanlagen).

Eine Maßnahme, die nach Auffassung des Autors in diesem Rahmen auch der Vorschrift des § 3 zugeordnet werden kann, ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2.

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