Rz. 27

Im Falle der Auflösung der Ehe, typischerweise durch Scheidung oder Tod eines Ehegatten, sind insbesondere die Möglichkeiten zum Eintrag der Lohnsteuerklasse III zu beachten. Verwitwete sind erst ab dem übernächsten Jahr zur Änderung der Steuerklasse verpflichtet.

 

Rz. 28

Wird eine Ehe für nichtig erklärt, werden insoweit rückwirkend die vor der Ehe maßgeblichen Verhältnisse wiederhergestellt. Das gezahlte Alg verbleibt dem Arbeitslosen bis zu dem Tag, an dem die Nichtigkeitserklärung Rechtskraft erlangt. Im nicht begünstigenden Fall gilt § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X.

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