Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 130 nach § 150 überführt.

§ 130 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Zuvor wurde Abs. 2 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 redaktionell geändert, Abs. 2a wurde eingefügt. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.8.1999 durch das 2. SGB III-ÄndG v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) geändert. Zum 1.1.2002 wurde durch das Bundeswehrneuausrichtungsgesetz v. 20.12.2001 (BGBl. I S. 4013; Ber. BGBl. I 2002 S. 1542) Abs. 2a aufgehoben und Abs. 3 geändert.

Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde § 130 Abs. 2 durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes v. 5.12.2006 (BGBl. I S. 2748) geändert.

§ 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wurde mit Wirkung zum 1.6.2008 neu gefasst durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten v. 16.5.2008 (BGBl. I S. 841). § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a wurde mit Wirkung zum 1.7.2008 durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.05.2008 (BGBl. I S. 873) eingefügt.

§ 130 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a wurde mit Wirkung zum 1.8.2009 durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und zur Änderung anderer Gesetze v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1939) eingefügt.

§ 130 Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 3.5.2011 geändert durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687). § 130 Abs. 2 wurde mit Wirkung vom 1.1.2012 durch das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf v. 6.12.2011 (BGBl. I S. 2564) geändert.

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 als § 150 neu gefasst und dabei zugleich geschlechtsneutral ausformuliert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge