Für den Arbeitnehmer ist es unbedeutend, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder während des Bezugs von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld eingetreten ist. In beiden Fällen erhält er für die bei Arbeitsfähigkeit aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen ausgefallenen Arbeitsstunden eine Vergütung in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes. Entweder als Leistungsfortzahlung der Agentur für Arbeit oder als Krankengeld zulasten der gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe ist identisch. Für den Arbeitgeber ist die Unterscheidung jedoch wegen der unterschiedlichen Abrechnungsstellen für die Erstattung von Bedeutung.

Bei der Zahlung von Krankengeld gilt: Diese Erstattung kann im selben Entgeltabrechnungszeitraum mit einem Anspruch auf Erstattung der Leistungsfortzahlung zulasten der Agentur für Arbeit zusammentreffen.

 
Praxis-Beispiel

Krankengeld und Saison-Kurzarbeitergeld

In einem Baubetrieb ist im Januar keine Arbeitszeit aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen ausgefallen. Im Februar fällt die Arbeit jedoch für folgende Zeiträume aus witterungsbedingten Gründen komplett aus:

  • 5.2. bis 7.2. (Montag – Mittwoch: 24 Ausfallstunden)
  • 19.2. bis 23.2. (Montag – Freitag: 38 Ausfallstunden)

Betroffen ist auch der Arbeitnehmer C. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38 Stunden (montags bis donnerstags 8 Stunden sowie freitags 6 Stunden). Er erhält als Entgelt pro Arbeitsstunde 23 EUR. Vom 31.1. bis 11.2. besteht bei Arbeitnehmer C eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit.

Ergebnis: Die Arbeitsunfähigkeit ist vor dem Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld eingetreten. Für die Ausfallstunden vom 5.2. bis 7.2. erhält Arbeitnehmer C Krankengeld in Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes. Für die Ausfallstunden vom 19.2. bis 23.2. wird Saison-Kurzarbeitergeld zulasten der Agentur für Arbeit gezahlt.

Gesamtberechnung der Leistungshöhe

Der Arbeitgeber nimmt in diesen Sachverhalten nur eine Gesamtberechnung der Leistungshöhe für alle aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen ausgefallenen Ausfallstunden in dem Entgeltabrechnungszeitraum vor. Hinsichtlich der Abrechnung dieser Leistung mit der Agentur für Arbeit bzw. der Krankenkasse erfolgt eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Ausfallstunden.

 
Praxis-Beispiel

Aufteilung der Leistungen

Fortsetzung des Beispiels zuvor:

Im Februar sind insgesamt 62 Stunden aus witterungsbedingten Gründen ausgefallen. Davon sind 24 Stunden als Krankengeld in Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes und 38 Stunden als Saison-Kurzarbeitergeld zu leisten.

Bei einer angenommenen Gesamtleistung in Höhe von 446,09 EUR ergibt sich folgende Aufteilung:

Krankengeld zulasten der Krankenkasse: 446,09 EUR : 62 Stunden x 24 Stunden = 172,68 EUR

Saison-Kurzarbeitergeld zulasten der Agentur für Arbeit: 446,09 EUR : 62 Stunden x 38 Stunden = 273,41 EUR

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