Berechnet wird der Rentenbeginn und die ungefähre Rentenhöhe. Benötigt wird dafür die aktuellste Renteninformation für zurückliegende Zeiten. Die "Rente mit 63" für Jahrgänge ab 1953 sowie die stufenweise Anhebung der Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr werden berücksichtigt. Bei möglichem vorzeitigem oder späteren Rentenbeginn werden Ab- bzw. Zuschläge ermittelt (planerische Komponente). Ebenso die Höhe der Aufstockungsbeiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitigem Antritt.

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