Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben richtet sich an Mitarbeiter, die in Kürze einen Rentenantrag stellen wollen. Dem Mitarbeiter werden Hinweise gegeben, was er berücksichtigen muss, damit beim Rentenantrag und dem Übergang in die Rente alles korrekt und ohne Verzögerungen läuft.

Übergang in die Altersrente

Herrn/Frau
Vorname, Name
Strasse/Nr.   Datum
PLZ, Ort   Ansprechpartner:

Hinweise zu Ihrem Rentenantrag

Sehr geehrte/r Herr/Frau ........ ,

in Ihrem Schreiben vom ......................... / bei Ihrer persönlichen Vorsprache am ......................... haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie zum ......................... eine Altersrente beantragen wollen. Damit Sie reibungslos vom Arbeitsleben in die Rente übergehen können, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben.

1. Prüfen Sie Ihre Versicherungs-/Rentenunterlagen

Sicher haben Sie vor einiger Zeit eine Renteninformation oder Rentenauskunft von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. Prüfen Sie, ob der dieser Information bzw. Auskunft beigefügte Versicherungsverlauf vollständig und korrekt ist. Vergleichen Sie die ausgewiesenen Arbeitsverdienste mit den Angaben auf den "Bescheinigungen über die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung", die Sie von uns und ggf. von früheren Arbeitgebern erhalten haben.

Kontrollieren Sie, ob der Versicherungsverlauf auch alle Zeiten enthält, die außerhalb Ihres Beschäftigungsverhältnisses für die Rente von Bedeutung sein können. Dazu zählen z. B.

  • Zeiten der Kindererziehung,
  • Krankengeldbezug,
  • Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie
  • Wehr- und Zivildienstzeiten.

Auch der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fachschule oder einer Hochschule ab Ihrem 17. Geburtstag werden in begrenztem Umfang bei der Rente angerechnet.

Notieren Sie alle Zeiten, die Ihrer Meinung nach in dem Versicherungsverlauf fehlen. Stellen Sie Nachweise zusammen, die diese Zeiten belegen und veranlassen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine sog. Kontenklärung.

Wenn Ihnen Belege fehlen, notieren Sie den Namen und die Ihnen bekannte Anschrift des früheren Arbeitgebers oder Sozialleistungsträgers, ggf. Personalnummer oder Aktenzeichen, die Höhe der monatlichen Entgelte und bei welcher Krankenkasse Sie versichert waren. Aufgrund dieser Angaben kann der Rentenversicherungsträger später eigene Ermittlungen führen und so u. U. diese Zeiten rekonstruieren.

2. Beantragen Sie die Rente rechtzeitig

Beantragen Sie die Altersrente nicht zu früh, aber auch nicht zu spät. In der Regel – insbesondere, wenn Sie bereits eine Kontenklärung durchgeführt haben – ist es ausreichend, einen Rentenantrag ca. 3 bis 4 Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen.

Sie können die Antragsformulare schriftlich oder telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Aktuelle Rentenantragsformulare können Sie auch aus dem Internetangebot der Rentenversicherungsträger herunterladen.

3. Nutzen Sie die Beratungsangebote

Wenn Sie Hilfe oder einen fachmännischen Rat bei der Antragsstellung benötigen, sollten Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versichertenberater/ältesten der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Anschriften und Telefonnummern finden Sie in dem Internetangebot der Rentenversicherungsträger.

Nehmen Sie zu dem Termin Ihren Personalausweis und die Liste über ggf. im Versicherungsverlauf fehlende Zeiten sowie deren Belege – möglichst im Original – mit.

4. Gesonderte Meldung Ihrer Entgelte

Gerne melden wir auf Ihr Verlangen für den Rentenversicherungsträger Ihre bisher erzielten beitragspflichten Entgelte für abgelaufene Beschäftigungszeiträume. Bitte legen Sie uns hierfür den Vordruck R0250 (Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung durch den Arbeitgeber) vor. Dieser ist Bestandteil der Rentenantragsformulare.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die "Gesonderte Meldung" frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn erfolgt.

Der Rentenversicherungsträger ermittelt im Falle einer "Gesonderten Meldung" für die fehlenden Monate bis zum Rentenbeginn (max. 3 Monate) selbst die voraussichtlichen beitragspflichtigen Entgelte über eine Hochrechnung. Grundlage für die Hochrechnung sind die in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Hochrechnungszeitraum gemeldeten beitragspflichtigen Entgelte. Die hochgerechneten Entgelte werden der beantragten Rente auf Dauer zugrunde gelegt. Dies gilt selbst dann, wenn die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Entgelte vom hochgerechneten Entgelt abweichen.

Wenn Sie die Möglichkeit der Hochrechnung nicht nutzen wollen, teilen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger im Rahmen der Rentenantragstellung mit. Von uns wird dann keine Gesonderte Meldung abgegeben. Wir werden das Ende der Beschäftigung mit der letzten Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Beschäftigung melden. Die Rentenberechnung erfolgt dann auf Grundlage der tatsächlichen Entgelte, aber erst nach Eingang unserer Meldung. Entscheiden Sie sich gegen eine Hochrechnung, kann es sein, d...

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