Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter[1] [Bis 31.10.2021: in männlicher und weiblicher Form].

[1] Geändert durch Thüringer Gesetz zur Einführung eines Altersgeldes sowie zur Änderung versorgungs-, besoldungs- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften. Anzuwenden ab 01.11.2021.

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