Neben den Kilometerpauschalen können außergewöhnliche Kosten angesetzt werden. Dies sind im Wesentlichen
- Unfallschäden
- Absetzungen für außergewöhnliche technische Abnutzung und
- Aufwendungen infolge eines Schadens, der durch den Diebstahl des Fahrzeugs entstanden ist;
- Schadensersatzleistungen sind auf diese Kosten anzurechnen.
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