Ein ohne vertragliche Verpflichtung gezahltes einmaliges Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt als regelmäßig gezahlt, wenn es seit mehreren Jahren zur Auszahlung kommt und mit hinreichender Sicherheit wieder gezahlt wird. Dabei muss die Höhe der Zahlung entweder von vornherein beziffert sein oder sich nach bekannten Faktoren (z. B. prozentual zum laufenden Entgelt) richten.[1]

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