Feste Pauschbeträge, die als Abgeltung für Überstunden regelmäßig mit dem laufenden Arbeitsentgelt ausgezahlt werden, zählen dagegen zum regelmäßigen Arbeitsentgelt.

Mehrarbeitsvergütungen, deren sichere Erwartbarkeit praktisch nur sehr schwierig feststellbar ist, werden in der Regel nicht zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gezählt, es sei denn, es handelt sich um regelmäßig gezahlte Pauschbeträge für Mehrarbeit.

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