Im Hauptabschnitt 4 der Norm wird gefordert, dass eine Organisation Maßnahmen zu ergreifen hat, um ein Verständnis über sich und ihr Umfeld zu schaffen. Ferner hat sie die Bedürfnisse ihrer interessierten Parteien (Stakeholder) zu analysieren und den Anwendungsbereich sowie die Prozesse ihres Qualitätsmanagementsystems festzulegen. Der Hauptabschnitt 4 der ISO 9001:2015 enthält folgende Unterabschnitte:

 
4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien
4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs des Qualitätsmanagementsystems
4.4 Qualitätsmanagementsystem und seine Prozesse

Da den Mitarbeitern der Organisation eine zentrale Rolle im Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 zukommt, ist auch HR von den Anforderungen dieser Norm betroffen. Dabei stellt sich zunächst die Frage, wie HR in die Prozesslandschaft der Organisation eingebunden ist.

Wie aus Abbildung 2 hervorgeht, ist es möglich, dass die Prozesse von HR unterschiedlichen Prozessklassen zugeordnet werden können.

Darüber hinaus sind die Beziehungen zu Kunden und relevanten Stakeholdern von HR darzulegen. Dies sind z. B. Mitarbeiter, Bewerber, Führungskräfte, Interessenvertreter der Mitarbeiter[1], das Job Center und Hochschulen).

Ferner sollten in HR die Leistungsprozesse bestimmt und dokumentiert werden, insbesondere die Prozesse zur Personalbedarfs-, Personaleinsatz- und Personalfreisetzungsplanung sowie zur Personalbeschaffung und Personalentwicklung.

[1] Interessenvertreter sind insbesondere der Betriebs- und Personalrat sowie Mitarbeitervertretungen.

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