Durch Arbeitsunfähigkeiten entstehen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese werden einerseits verursacht durch Produktionsausfälle, die sich anhand der Lohnkosten schätzen lassen, und anderseits durch Ausfälle bei der Bruttowertschöpfung, die durch Verluste bei der Arbeitsproduktivität entstehen. Dazu kommt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Für das Jahr 2021 fielen ca. 123,3 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer und Verhaltensstörungen an; das entspricht einem Anteil von 17,7 % an den Ausfallzeiten. Insgesamt entstanden so geschätzte Produktionsausfallkosten in Höhe von 15,8 Mrd. EUR; dazu kamen 27,1 Mrd. EUR durch den Ausfall an Bruttowertschöpfung. Das entspricht einem volkswirtschaftlichen Verlust in Höhe von 1,1 % des Bruttonationaleinkommens. Zum Vergleich: Insgesamt entstand durch Arbeitsunfähigkeiten allgemein ein Verlust in Höhe von 6,5 des Bruttonationaleinkommens.[1]

 
Praxis-Beispiel

Kosten für Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen

Eine Firma beschäftigt 250 Mitarbeiter. Der Krankenstand beträgt 4,8 %. Dann kommt es bei einem zugrunde gelegten Durchschnittsgehalt für den Arbeitgeber zu Entgeltfortzahlungen in Höhe von 630.144,00 EUR jährlich. Setzt man einen durchschnittlichen Anteil von 14,8 % dieser Kosten für Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen an, so ergibt sich ein jährlicher Verlust für das Unternehmen in Höhe von 93.261,31 EUR. Diese Kosten könnten durch entsprechende Präventionsmaßnahmen zumindest drastisch reduziert werden.

Psychische Erkrankungen sind außerdem die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Frühverrentungen. Zwischen 2000 und 2020 stieg der Anteil der Menschen, die wegen seelischer Leiden frühzeitig in Rente gehen mussten, von 24,4 % auf 42,3 %![2]

[1] BAuA, Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2021.
[2] Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen, 2021, S. 105.

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