Begriff

Eine private Kranken-Vollversicherung (PKV) kann als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang in der PKV kann individuell vereinbart werden. Die Vollversicherung steht allerdings nur einem begrenzten Personenkreis offen. Private Kranken-Zusatzversicherungen können sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten genutzt werden.

Für jedes privat versicherte Familienmitglied können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Für die PKV sind das Versicherungsvertragsgesetz und die entsprechenden Tarifbedingungen maßgeblich. Die Leistungen der GKV sind im SGB V, den Satzungen der gesetzlichen Kassen sowie in entsprechenden Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.

 

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