1.1 Personenkreis

Privat krankenversichern können sich nur jene, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Darüber hinaus darf auch kein Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. auf Leistungen für Asylbewerber bestehen.[1]

1.2 Umfang

Standardmäßig umfasst die private Kranken-Vollversicherung ambulante und stationäre Leistungen sowie üblicherweise die Kostenerstattung von Zahnbehandlungen und -ersatz. Berufstätige können zudem Krankentagegeld bis zum vollen Nettoeinkommen mitversichern. In welchem Umfang die Kosten konkret erstattet werden sollen, kann bei bestimmten Positionen – wie etwa bei Zahnersatz – frei gewählt werden. Für Beamte und Pensionäre gelten Sonderregelungen.

Viele Tarife bieten Selbstbehalte an, um den Beitrag zu senken. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten die Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen entsprechend der vertraglichen Regelungen an.

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