Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer teilt seinem Arbeitgeber mit, dass er am 1.12. des aktuellen Jahres den Bescheid erhalten habe, dass er rückwirkend zum 1.6. desselben Jahres als Schwerbehinderter anerkannt worden sei. Er fordert vom Arbeitgeber jetzt den ihm zustehenden Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.

Der Arbeitgeber teilt ihm mit, dass er nur einen anteiligen Anspruch für einen Monat – ab Zustellung des Bescheids – habe, da er nur den einen Monat als Schwerbehinderter anerkannt war.

Der Mitarbeiter reklamiert dies und fordert die insgesamt 3 Tage ein.

Kann der Mitarbeiter diese 3 zusätzlichen Urlaubstage beanspruchen?

Ergebnis

Ja, diese zusätzlichen Tage stehen dem Beschäftigten zu. Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf 1/12 des Zusatzurlaubs.[1] Im vorliegenden Fall wurde die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend zum 1.6. des Jahres anerkannt, also für 7 Monate. Damit hat der Arbeitnehmer in diesem "Anerkennungsjahr" einen Anspruch auf 7/12 von 5 Arbeitstagen = 2,92 Tage. Da aufgerundet wird, hat er einen Anspruch auf 3 Tage Zusatzurlaub.

Praxis-Tipp

Arbeitgeber sollten sich den Bescheid über die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft vorlegen lassen. Eine Kopie sollte zur Personalakte des Beschäftigten genommen werden. Aus dem Bescheid ergibt sich, ob die Schwerbehinderung ggf. zeitlich befristet ist und deshalb der Anspruch auf den Zusatzurlaub nur für einen begrenzten Zeitraum besteht.

Achtung

Den Anspruch auf den Zusatzurlaub haben nur schwerbehinderte Menschen, die entsprechend anerkannt sind, d. h. einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.

Insbesondere den Schwerbehinderten gleichgestellte Personen (dies sind Arbeitnehmer, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50 zuerkannt wurde) haben diesen Anspruch nicht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge