Sachverhalt

Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Gehalt einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe der zulässigen Entfernungspauschale erstattet. Seine Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 10 km.

Ergebnis

Der Zuschuss beträgt monatlich 45 EUR (= 10 km x 0,30 EUR x 15 Arbeitstage[1]). Dieser Betrag kann mit 15 % pauschaler Lohnsteuer – unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale – versteuert werden. Die Pauschalsteuer kann vom Arbeitgeber getragen werden oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Für den pauschal versteuerten Betrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

 
Abrechnung Zuschuss
Zuschuss 45,00 EUR
Pauschalversteuerung mit 15 % pauschaler Lohnsteuer 6,75 EUR
Zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag + 0,37 EUR
Zzgl. ggf. Kirchensteuer (angenommen 9 %) + 0,60 EUR

Achtung

Von der Vereinfachungsregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren von monatlich 15 Arbeitstagen muss abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer typischerweise an weniger als 15 Arbeitstagen zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, z. B. bei Teilzeit oder Homeoffice.

[1] Aus Vereinfachungsgründen kann von monatlich 15 Arbeitstagen ausgegangen werden.

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