Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer beantragt im März 2024 die Auszahlung von 100 Überstunden für den Zeitraum September 2023 bis Februar 2024. Die Überstunden wurden zur Flexibilisierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf einem Gleitzeitkonto angesammelt. Die Auftragslage ließ einen Freizeitausgleich allerdings nicht zu. Laut Arbeitszeitnachweis entfallen von den 100 Überstunden 60 Stunden auf den Zeitraum September bis Dezember 2023 und 40 Stunden auf den Zeitraum Januar bis Februar 2024. Der Arbeitnehmer hat einen Stundenlohn von 17 EUR.

Wie wird die Überstundenvergütung abgerechnet?

Ergebnis

Entgelt aus Arbeitszeitguthaben wird sozialversicherungsrechtlich wie eine Einmalzahlung behandelt. Im März 2024 werden dem Mitarbeiter 1.700 EUR vergütet. Hierbei handelt es sich um die – laut Arbeitszeitnachweis – entstandenen Überstunden für die Monate September bis Dezember 2023 (60 x 17 EUR) sowie für die Monate Januar bis Februar 2024 (40 x 17 EUR). Dies führt in der Abrechnung März 2024 zu einem sonstigen Bezug von 1.700 EUR (100 x 17 EUR).

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