Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin ist schwanger. Nach ärztlicher Bescheinigung ist der voraussichtliche Entbindungstermin der 28.12.

Das Kind wird am 13.11. geboren. Der Arzt bescheinigt eine Frühgeburt.

Wann endet die Mutterschutzfrist?

Ergebnis

Die Mutterschutzfrist beginnt nach dem Tag der Geburt am 14.11., Mutterschaftsgeld erhält die Arbeitnehmerin ab 13.11., dem Tag der Entbindung.

Die 6 Wochen, auf die sie vor der Geburt Anspruch gehabt hätte, gehen ihr nicht verloren. Anschließend erhält sie weitere 12 Wochen wegen der Frühgeburt.

Die Mutterschutzfrist endet am 19.3. des Folgejahres

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