Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin ist schwanger. Nach ärztlicher Bescheinigung ist der voraussichtliche Entbindungstermin der 28.12.

Am 6.12. kommen Zwillinge zur Welt.

Wann endet die Mutterschutzfrist?

Ergebnis

Die Mutterschutzfrist verlängert sich aufgrund der Mehrlingsgeburt um 4 Wochen von 14 Wochen auf 18 Wochen (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 12 Wochen nach der Geburt).

Die Mutterschutzfrist beträgt in diesem Fall 18 Wochen plus 1 Tag. Sie beginnt am 16.11., 6 Wochen vor dem errechneten Termin.

Die 12-Wochenfrist nach der Geburt beginnt am 7.12. und reicht bis zum 28.2. des Folgejahres. Die nicht in Anspruch genommenen 22 Tage zwischen Geburt und errechnetem Termin werden an diesen Zeitraum angehängt.

Die Mutterschutzfrist endet somit am 22.3. des Folgejahres.

Hinweis

Bei Drillingen verlängert sich die 12-Wochen-Frist nicht zusätzlich.

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