Sachverhalt

Arbeitnehmer A hat Anspruch auf einen Stundenlohn von 10 EUR/Stunde bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden. Ergänzend dazu erhält er monatlich 100 EUR als Ortszulage, weil der Betrieb in einer Stadt liegt, in der die Wohnungsmieten sehr hoch sind.

Ergebnis

Es kommt auf den Zweck der Leistung des Arbeitgebers an. Die Ortszulage wird hier nicht für die tatsächliche Arbeitsleistung gezahlt, sondern um Arbeitnehmer zu bewegen, trotz höherer Mieten in den Ort zu ziehen, in dem der Betrieb seinen Sitz hat.

Mit dem Stundenlohn von 10 EUR wird der Mindestlohn von 12,41 EUR unterschritten.

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