Sachverhalt

Am 1.4.2024 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf.

Er hat folgende Einnahmen:

  • Monatslohn 5.050 EUR
  • Pauschale Überstundenvergütung 200 EUR monatlich
  • Steuer- und beitragsfreie Nachtarbeitszuschläge 50 EUR monatlich
  • Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000 EUR jeweils im November
  • Vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld 1.000 EUR jeweils im Juni

Unterliegt der Arbeitnehmer der Krankenversicherungspflicht?

Ergebnis

 
Berechnungsstufen regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Jahreseinnahmen (aller Einnahmen aus der Beschäftigung für ein fiktives Jahr)
- Bezüge, die kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sind
- Unregelmäßige Bezüge
- Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
= Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
 
Berechnung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt  
Arbeitsentgelt (5.050 EUR × 12 Monate) 60.600 EUR
Pauschale Überstundenvergütung (200 EUR × 12 Monate) + 2.400 EUR
Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) + 600 EUR
Weihnachtsgeld + 3.000 EUR
Urlaubsgeld + 1.000 EUR
Jahresarbeitsentgelt gesamt 67.600 EUR
Abzgl. Nachtzuschläge (50 EUR × 12 Monate) - 600 EUR
Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 67.000 EUR

Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers (67.000 EUR) überschreitet die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR) nicht. Der Arbeitnehmer ist krankenversicherungspflichtig.

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