Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber eine stark verbilligte Werkswohnung. Daraus erwächst ihr ein monatlicher finanzieller Vorteil, der steuer- und beitragspflichtig ist.

Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme?

Ergebnis

Die Arbeitnehmerin hat eine regelmäßige Einnahme. Sie hat die Wohnung bis auf Weiteres angemietet und einen entsprechenden Mietvertrag. Der beitragspflichtige finanzielle Vorteil wird auf das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt angerechnet.

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