Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer beantragt im Oktober beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag von 2.800 EUR im Jahr. Der Freibetrag wird in der ELStAM-Datenbank gespeichert und steht dem Arbeitgeber beim nächsten Abruf zur Verfügung.

Wie wird der Freibetrag für den Rest des laufenden Jahres berücksichtigt?

Ergebnis

Der Jahresfreibetrag von 2.800 EUR wird vom Finanzamt ab November eingetragen. Er wird auf die beiden verbleibenden Monate aufgeteilt, d. h. monatlich 1.400 EUR. Wenn dieser Freibetrag in den Monaten November und Dezember gar nicht mehr aufgebraucht werden kann, erfolgt die Berücksichtigung erst i. R. d. Einkommensteuerveranlagung. Die Lohnsteuer würde dann in den beiden Monaten 0 EUR betragen; eine rückwirkende Korrektur der Lohnsteuer für die vergangenen Monate erfolgt nicht.

Für die Sozialversicherungsbeiträge wird der Freibetrag nicht berücksichtigt.

Hinweis

Die Eintragung eines Freibetrags in den ELStAM zieht immer die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers nach sich – außer bei einem Behinderten-Pauschbetrag.

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